Allgemeine Geschäftsbedingungen Matto-Group AG

Durch Ausfüllen und Bestätigen der Anmeldemaske zur kostenpflichtigen Anmeldung von Lohncheck Pro („Software“) über die Website von Matto-Group AG („Provider“) anerkennt der Kunde („Kunde“) vorbehaltlos die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB").

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die vorliegenden AGB für die kostenpflichtige Software und die entsprechende Datenschutzbestimmung von denjenigen der kostenlosen Version des Providers unterscheiden.

Der Provider behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB treten mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft und gelten für den Kunden jeweils ab dem für diesen nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Der Provider wird dem Kunden die neuen AGB frühzeitig per E-Mail zusenden. Bei Abweichungen zwischen den deutschen und französischen AGB gilt die deutsche Version.

I. Software as a Service (SaaS) - Vertrag

  1. Der Provider erbringt für den Kunden entgeltliche SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Lohncontrolling.

  2. Diese Leistung umfasst das zur Verfügungstellen der Software zur Nutzung über das Internet.

II. Softwareüberlassung

  1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

  2. Der Provider entwickelt die Software und die von der Software zur Berechnung verwendeten Modelle laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers (pro.lohncheck.ch).

  3. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten allfällige Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

III. Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.

  2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt ist. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).

  3. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern von Prognosedaten auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen), sofern dies nicht von der Software in Form eines Reportings vorgesehen ist.

  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung oder des Zugänglichmachen der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass jede Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.

IV. Data-Hosting

  1. Der Provider ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

  2. Der Kunde bleibt in jedem Fall Inhaber der Daten und kann daher vom Provider während der Laufzeit des Vertrages jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz.

  3. Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats (ab Beendigung des Vertragsverhältnisses) berechtigt, die Herausgabe seiner Daten unter den Bestimmungen von Ziff. 2 vorstehend zu verlangen. Der Provider ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen, so gibt der Provider die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.

V. Support & Kundendienst

  1. Der Provider betreibt eine Self-Service-Plattform, weshalb die Dienstleistungen im Normalfall ohne Beratung oder Servicedienstleistung des Providers genutzt werden. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder über Formular) des Kunden zur Software und den weiteren SaaS-Diensten innerhalb der auf der Website pro.lohncheck.ch veröffentlichten Geschäftszeiten jedoch so rasch als möglich telefonisch oder schriftlich beantworten.

VI. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen unausweichlich ist.

  2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00-19:00 Uhr. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt – erfolgt die Wartung umgehend ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.

  3. Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99% im Jahresdurchschnitt.

VII. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Mitarbeiter gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben

  2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen und ist dafür verantwortlich, dass diese Daten korrekt und aktuell sind und er – sofern es sich um Personendaten im Sinne der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzgebung handelt – die Einwilligung der betroffenen Personen in die Übermittlung ihrer Daten vorgängig eingeholt hat.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

  4. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

  5. Der Kunde hat den Provider unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung „User ID“ und Passwort oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird der Provider im Einvernehmen mit dem Kunden die „User ID“ und Passwort des Kunden ändern.

  6. Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort regelmässig, zumindest aber alle sechzig (60) Tage zu ändern.

VIII. Entgelt

  1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Nutzung der Software und das Data-Hosting das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

  2. Der Provider wird dem Kunden (nach Wahl monatlich oder jährlich) eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden, welche der Kunde jeweils innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum an den Provider zu bezahlen hat.

  3. Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächstmöglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software.

IX. Gewährleistung/Haftung

  1. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten und ggf. anderweitig bearbeiteten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider sämtliche Kosten (Schadenersatz, Bussgelder etc.) zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

  3. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Zugriffs berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten und ggf. anderweitig bearbeiteten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.

  4. Im Rahmen des gesetzlich maximal zulässigen Umfangs ist jegliche Haftung des Providers gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, welcher dem Kunden direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software entsteht.

  5. Der Provider übernimmt insbesondere keine Haftung für allfälligen Schaden aus dem Verlust von Daten oder deren Kenntnisnahme und Nutzung durch Dritte, sofern der Schaden nicht auf absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Providers zurückzuführen ist. Für die Sicherheit der Datenübertragung im Internet übernimmt der Provider im Übrigen keine Gewähr.

  6. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung des Providers auf den Betrag des vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens bezahlten Nutzungsentgelts beschränkt.

X. Laufzeit/Kündigung/Auflösung

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, zwischen einem Monats- und einem Jahresabonnement zu wählen.

  2. Monatsabonnements werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende eines jeden Monat gekündigt werden.

  3. Jahresabonnements werden für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf dieser Dauer kündigt, verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Rechnungsstellung des Jahresabonnements erfolgt jährlich im Voraus.

  4. Form der Kündigung: Die Kündigung muss direkt online im Lohncheck-Konto des Kunden erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung versendet Lohncheck eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link an den Kunden. Wenn diese Bestätigung eingegangen ist, wird das Kundenkonto nach Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt.

  5. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor,

  6. wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;

  7. wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er eine Nachfrist von zwei Wochen ab Erhalt einer schriftlichen Mahnung (inkl. Androhung der Vertragsauflösung) ungenutzt verstreichen lässt;

  8. wenn der Kunde bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste gegen zwingendes Recht oder gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstösst oder rechtswidrig in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;

XI. Geheimhaltung

  1. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben, sofern diese Weitergabe nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist.

  2. Der Provider ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt, die ihm vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags übermittelten Personendaten für eigene, betriebliche Zwecke (insb. Weiterentwicklung der Lohnmodelle) zu speichern und auszuwerten.

XII. Immaterialgüterrechte

  1. Alle Immaterialgüterrechte an den vertragsgegenständlichen Dienstleistungen, der Software, der Website und deren Inhalte sowie der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben jederzeit im Eigentum des Providers.

XIII. Mitteilungen

  1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag keine andere Form vorgesehen ist, schriftlich per Post oder per E-Mail an die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Website des Providers angegebene Adressen zu richten. .

  2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner allfällige Adressenänderungen (Post- und E-Mail-Adresse) unverzüglich schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls Mitteilungen an die zuletzt schriftlich bekanntgegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

XIV. Salvatorische Klausel

  1. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind die betreffenden Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

XV. Gerichtsstand & Rechtswahl

  1. Die Parteien unterstellen dieses Vertragsverhältnis der Anwendung des materiellen schweizerischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CiSG).

  2. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

Matto-Group AG
General-Guisan-Str. 6
CH – 6300 Zug

Letzte Aktualisierung: März 2020